Welche Bestandteile muss ein Konzernabschluss aufweisen?
Bestandteile eines Konzernabschlusses Gegenstand des Konzernabschlusses sind nach § 297 HGB die Konzernbilanz, die Konzern-GuV, der Konzernanhang, die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel. Der Konzernabschluss kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden.
Welche Bestandteile des HGB Jahresabschlusses kann es maximal geben?
Bilanz ( § 266 Absatz 1 Satz 2 HGB ) Gewinn- und Verlustrechnung ( § 275 HGB ) Anhang ( §§ 284, 285 HGB ) Lagebericht ( §§ 289, 289a HGB )
Warum Konzernabschluss nach IFRS?
1. Die Konzernbilanzierung nach IFRS ist für deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen nur relevant, wenn eine Pflicht zur Konzernbilanzierung nach dem HGB besteht. Erst wenn diese nach § 290 HGB vorliegt, kann die IAS-Verordnung und damit § 315e HGB Wirkung entfalten.
Welche Bestandteile hat der Jahresabschluss nach IFRS?
Nach IFRS hat ein vollständiger Konzernabschluss die Bestandteile Bilanz, Gesamt- ergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung, An- hang und Segmentberichtberichterstattung (IAS 1.10 und IFRS 8.1 f.).
Wann muss ein Konzernabschluss nach IFRS erstellt werden?
Ein Konzernabschluss nach IFRS ist von einer Kapitalgesellschaft gemäß § 315e Abs. 1 beziehungsweise Abs. 2 HGB aufzustellen, wenn sie laut HGB zur Konzernrechnungslegung verpflichtet und zusätzlich kapitalmarktorientiert ist.
Wann Konzernabschluss nach IFRS aufstellen?
Durch EU-Verordnung 1606/2002 wurden kapitalmarktorientierte Unternehmen der EU für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, verpflichtet, einen Konzernabschluss nach den IFRS aufzustellen, die von der EU durch einen Endorsement-Prozess akzeptiert wurden.
Wie kann der Konzernabschluss erweitert werden?
Der Konzernabschluss kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Für die Konzernbilanz und die Konzern-GuV sind die Gliederungsvorschriften, die für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaft gelten, grundsätzlich entsprechend anzuwenden (§ 298 HGB).
Wie sind die Gliederungsvorschriften von § 266 HGB anzuwenden?
Gem. § 298 Abs. 1 HGB sind die Gliederungsvorschriften von § 266 HGB auf den Konzernabschluss unabhängig von der Größe des Konzerns und der Rechtsform des Mutterunternehmens anzuwenden.
Was ist eine Jahresabschlussrechnung?
Unternehmensform und der Jahresabschlusses. Kleine Gewerbetreibende und Freie Berufe nach § 18 EStG erstellen eine Einnahme-Überschussrechnung (EÜR). Nach §§ 242 ff. HGB sind alle Kaufleute mit Ausnahme von Einzelkaufleuten, die die in § 241a HGB genannten Grenzen nicht überschreiten, zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet.
Wie ist die Offenlegungspflicht eines Konzernabschlusses zu veröffentlichen?
Der Umfang der Offenlegungspflicht eines Jahres- oder Konzernabschlusses richtet sich nach der Größe der Gesellschaft. Dabei sind unter Berücksichtigung der einzelnen Größenklassen folgende Unterlagen zu veröffentlichen:
