Was ist ein beachtlicher Irrtum?

Was ist ein beachtlicher Irrtum?

Unwesentliche Irrtümer (§ 872 ABGB) Liegt ein unwesentlicher Irrtum vor, das heißt, wäre der Vertrag auch unter Kenntnis des Irrtums geschlossen worden, nur in einer anderen Form, so kann es zu einer Vertragskorrektur kommen.

Welche Arten von Irrtum gibt es?

Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von (relevanten) Irrtum: den Erklärungsirrtum und den Motivirrtum. Während beim Erklärungsirrtum der Wille des Erklärenden noch frei gebildet wurde, so stimmt seine Erklärung nicht mit seinem Willen überein. Er hat etwas anderes erklärt, als er eigentlich wollte.

Was ist Irrtumsanfechtung?

Anfechtung der Willenserklärung möglich bei Irrtum über Inhalt (Tragweite) der Erklärung (z.B. sagt Leihe, meint Kauf) oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (z.B. unbewusstes Versprechen, Verschreiben), § 119 I BGB; ebenso, wenn der Bote oder eine Telekommunikationseinrichtung eine Erklärung …

Welche Irrtümer berechtigen zur Anfechtung?

Folgende Irrtümer berechtigen zur Anfechtung:

  • Inhaltsirrtum (§ 119 Abs.
  • Nicht als Inhaltsirrtum anfechtbar sind Erklärungen, die auf einem im Stadium der Willensbildung unterlaufenden Irrtum im Beweggrund beruhen (Motivirrtum).
  • Erklärungsirrtum (§ 119 Abs.
  • Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften (§ 119 Abs.

Wann ist ein Irrtum kausal?

Der Irrtum muss kausal für den Abschluss eines konkreten Geschäfts gewesen sein, sonst liegt ein “unerheblicher Irrtum vor”. Ob ein Irrtum dann noch beachtlich ist oder nicht hängt davon ab, ob Motivirrtum oder ein Geschäftsirrtum im weiteren Sinne vorliegt. Der Motivirrtum ist nur in bestimmten Fällen beachtlich.

Welche Anfechtungsgründe gibt es?

Die Anfechtung einer Willenserklärung (bzw. eines Vertrages) ist wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung möglich. Relevante Anfechtungstatbestände sind insbesondere Erklärungsirrtum, Inhaltsirrtum, Motivirrtum, Arglistanfechtung und die Drohung (§§ 119, 123 BGB).

Welche Arten der Anfechtung gibt es?

A. Allgemeines zur Anfechtung.

  • B. Die Irrtümer des § 119 BGB. I. Der Grundsatz “Auslegung vor Anfechtung” II. Der Inhaltsirrtum – § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB. Der Verlautbarungsirrtum. Der Rechtsfolgenirrtum. Der Kalkulationsirrtum.
  • Wann liegt eine arglistige Täuschung vor?

    Eine arglistige Täuschung liegt regelmäßig dann vor, wenn eine Täuschung über Tatsachen vorsätzlich erfolgt, der Täuschende also weiß und will, dass sein Verhalten zu einem Irrtum des Getäuschten führen werde.

    Ist ein Erklärungsirrtum anfechtbar?

    Der Erklärungsirrtum berechtigt zur Anfechtung, wodurch das angefochtene Rechtsgeschäft gemäß § 142 BGB von Anfang an nichtig wird (Ausnahme: Einige Dauerschuldverhältnisse wie Arbeits- oder Gesellschaftsverträge werden erst mit dem Zeitpunkt der Anfechtung nichtig).

    Welche Voraussetzungen hat eine wirksame Anfechtung?

    Für eine wirksame Anfechtung muss ein Anfechtungsgrund vorliegen. Dann muss die Anfechtung gegenüber dem Anfechtungsgegner erklärt werden. Schließlich muss die Anfechtung fristgemäß erfolgen.

    Ist der Irrtum unzulässig?

    Bezieht sich der Irrtum nur auf den Beweggrund zum Vertragsabschluss (sog. Motivirrtum), so ist er nicht wesentlich. ( Art. 24 OR) Blosse Rechnungsfehler hindern die Verbindlichkeit des Vertrages nicht, sind aber zu berichtigen. ( Art. 24 OR) Die Berufung auf Irrtum ist unzulässig, wenn sie Treu und Glauben widerspricht.

    Was ist Irrtum über den Inhalt der Erklärung?

    (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden. 1. Inhaltsirrtum § 119 I 1. Var. BGB

    Was ist ein wesentlicher Irrtum beim Vertragsabschluss?

    Hat eine Partei beim Vertragsabschluss in einem wesentlichen Irrtum gehandelt, so ist der Vertrag einseitig unverbindlich. Erfahren Sie hier alles über die wesentlichen und unwesentlichen Irrtümer, wie diese zu unterscheiden und was deren Rechtsfolgen sind .

    Ist die Berufung auf Irrtum unzulässig?

    Die Berufung auf Irrtum ist unzulässig, wenn sie Treu und Glauben widerspricht. ( Art. 25 OR) Insbesondere muss der Irrende den Vertrag gelten lassen, wie er ihn verstanden hat, sobald der andere sich hierzu bereit erklärt. ( Art. 25 OR)

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