Wie schreibe ich eine Betriebskostenabrechnung?

Wie schreibe ich eine Betriebskostenabrechnung?

Sehr geehrte/r Herr / Frau [Name Mieter], anbei erhalten Sie die Nebenkostenabrechnung für das Jahr [betreffendes Jahr]. Es ergibt sich demzufolge eine Nachzahlung/ ein Guthaben von XXX. Bitte geben Sie Bescheid, ob Sie Ihr Guthaben ausgezahlt bekommen möchten oder dieses mit Folgezahlungen verrechnet werden soll.

Wie viel Nebenkosten für 5 Personen?

Mietnebenkosten: Ein Beispiel aus der Praxis

Kostenübersicht Preis
4. Beleuchtung für Gemeinschaftsräume 15 EUR
5. Heizungswartung und Schornsteinfeger 10 EUR
6. Umlage Wohngebäudeversicherung 7 EUR
Gesamt 148 EUR

Kann man Nebenkostenabrechnung selber machen?

Übermitteln Sie Ihrem Mieter die Nebenkostenabrechnung schriftlich. Nur diese Zustellungsvariante ist rechtlich einwandfrei. Auch Ihre persönliche Unterschrift als Vermieter ist wichtig. Wenn Sie die Nebenkostenabrechnung nicht selbst erstellen, können Sie eine Vollmacht beifügen.

Wie sollte eine Betriebskostenabrechnung aussehen?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss die Abrechnung folgende Mindestangaben enthalten: Die Angabe des Abrechnungszeitraumes, eine Zusammen-stellung der Gesamtkosten, der Verteilerschlüssel, die Berechnung des Kostenanteils für den einzelnen Mieter und der Abzug der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen …

Was rechnet man an Nebenkosten pro Person?

Betriebskosten im Überblick

Kostenpunkt Kosten pro Monat (ca.) Kosten pro Jahr (ca.)
Heizung 162,50 € 1.950 €
Heizungswartung 33 € 400 €
Strom 100 € 1

Was braucht man alles für die Nebenkostenabrechnung?

Um eine Betriebskostenabrechnung erstellen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen: Die Mietverträge aller an der Abrechnung beteiligten Mieter. Die letzte Betriebskostenabrechnung (bei einem neu erworbenen Objekt, die letzte Abrechnung des Voreigentümers) Angaben zu Personenzahlen und Quadratmetern.

Wer erstellt Nebenkostenabrechnung für Vermieter?

Für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter sieht der Gesetzgeber einen zeitlichen Rahmen vor. Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten erstellen. Üblicherweise gilt das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum.

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