Ist Zahnersatz beihilfefaehig?

Ist Zahnersatz beihilfefähig?

Zahntechnische Leistungen (Laborkosten) bei Zahnersatz, Zahnkronen oder Einlagefüllungen (Inlays) sind zu 60 % beihilfefähig. Beihilfefähig sind auch Aufwendungen für Kronen, Brücken, Prothesen und Seitenzahnverblendungen.

Was ist beihilfefähig NRW?

Beihilfefähig sind vom Arzt schriftlich verordnete Hilfsmittel (§ 4 Abs. 1 Nr. 10 BVO NRW), zu denen auch Körperersatzstücke, Kontrollgeräte sowie Apparate zur Selbstbehandlung rechnen, sowie die Aufwendun- gen für Anschaffung und Reparatur.

Wie hoch ist der Beihilfesatz in NRW?

Der Bemessungssatz ist in § 12 BVO NRW geregelt. Er beträgt für Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst ohne Kind oder mit einem Kind 50 Prozent der Aufwendungen, die dem Beihilfeberechtigten entstanden sind. berücksichtigungsfähige Kinder sowie beihilfeberechtigte Waisen 80 Prozent.

Welche Leistungen sind beihilfefähig?

Grundsätzlich sind Aufwendungen für ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische und heilpraktische Leistungen beihilfefähig, wenn sie nachgewiesen, medizinisch notwendig sowie der Höhe nach angemessen sind und nach wissenschaftlich allgemein anerkannten Methoden erbracht wurden.

Wie viel zahlt die Beihilfe bei Zahnersatz?

Bei Zahnersatz (wie Zahnkronen oder Brücken) wird grundsätzlich Beihilfe in Höhe von 60 Prozent der Material- und Laborkosten gewährt.

Was zahlt die Beihilfe bei Zahnimplantate?

Implantate im Zahnbereich sind nach § 3 BVO NRW im Grundsatz wissenschaftlich anerkannt und die Aufwendungen hierfür daher beihilfefähig. Aufwendungen für implantologische Leistungen sind hiernach für höchstens zehn Implantate pauschal bis zu 1.000 Euro je Implantat beihilfefähig.

Wer ist in NRW Beihilfeberechtigt?

Neben Beamten, Richtern, Ruhestandsbeamten und Richter im Ruhestand gehören Witwer/Witwen, hin-terbliebene eingetragene Lebenspartner sowie Waisen zu den beihilfeberechtigten Personen (§ 1 Absatz 1 BVO NRW).

Wie funktioniert Beihilfe NRW?

So erhalten Sie Beihilfe in NRW Zur Gewährung der Beihilfe müssen die Aufwendungen einen Betrag von 200 Euro übersteigen. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so wird davon abweichend Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen.

Wie hoch ist mein beihilfeanspruch?

Durch die Beihilfe beteiligt sich der Staat an den Kosten für Krankheit, Pflege und Geburten. Die Höhe der Beihilfe macht für Beamte und Beamtenanwärter in der Regel 50 Prozent aus. Für deren Ehepartner liegt sie meist bei 70 Prozent und für Kinder bei 80 Prozent.

Wie hoch ist der Beihilfesatz bei Pensionären?

Pensionäre haben bis an ihr Lebensende einen Beihilfeanspruch gegenüber ihrem ehemaligen Dienstherrn. Die Höhe des Beihilfesatzes beträgt für Pensionäre sowie deren beihilfeberechtigte Ehepartner in der Regel 70%.

Was wird nicht von der Beihilfe übernommen?

Dazu gehören zum Beispiel: Besuch vorschulischer, schulischer Einrichtungen oder Werkstätten für Behinderte. Berufsfördernde, berufsvorbereitende, berufsbildende oder heilpädagogische Maßnahmen.

Was ist Beihilfe fähig?

Beihilfefähig sind Aufwendungen, wenn sie dem Grunde nach notwendig und der Höhe nach angemessen sind. Die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen darf nicht ausdrücklich ausgeschlossen sein. Über die Notwendigkeit und Angemessenheit entscheidet die Festsetzungsstelle (Beihilfestelle).

Wie sind die Gebühren für den Zahnarzt beihilfefähig?

Die rechtlichen Grundlagen entnehmen Sie bitte der BVO NRW. Beihilfefähig sind die Honorarkosten des Zahnarztes, soweit diese im Einklang mit der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) berechnet wurden. Im Regelfall sind die Gebührensätze der GOZ bis zum 2,3fachen Satz der Gebührenordnung beihilfefähig.

Was ist die beihilfenverordnung für Teilzeitbeschäftigte?

Beihilfenverordnung für Tarifbeschäftigte (BVOTb NRW), sofern ihr Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.1999 begründet wurde und ununterbrochen fortbesteht. Teilzeitbeschäftigte (dazu zählt auch die Altersteilzeit) erhalten von der errechneten Beihilfe den Anteil, der ihrem Beschäftigungsumfang entspricht.

Was zählt zu den Einkünften der beihilfeberechtigten?

Zu diesen Einkünften zählt der Gesamtbetrag der Einkünfte(§ 2 Abs. 3 und 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG)).  Der getrennt lebende Ehegatte / eingetragene Lebenspartner hat keinenUnterhaltsanspruch ge- gen den Beihilfeberechtigten. Merkblatt Beihilfe -01/2019- Seite 4 von 18

Wie soll es ihnen die Beantragung von Beihilfen erleichtern?

Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen erleichtern und eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) bieten.

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