Kann ich eine Kopie meiner Personalakte verlangen?

Kann ich eine Kopie meiner Personalakte verlangen?

Grundsätzlich steht dem Arbeitnehmer nur das Einsichtsrecht aus § 83 Abs. 1 BetrVG, § 26 Abs. 2 SprAuG oder aus nebenvertraglichen Ansprüchen zu. Er darf während dieser Einsichtnahme auch Kopien der Personalakte anfertigen (Herfs-Röttgen: Rechtsfragen rund um die Personalakte NZA 2013, 478, 480).

Kann ich meine Personalakte einsehen?

Um Einsicht in die Personalakte zu bekommen, reicht bereits ein formloser Antrag ohne jegliche Begründung aus. Der Arbeitgeber hat dann 30 Tage Zeit, alle erhobenen und gespeicherten Daten (auch über den Inhalt der Mitarbeiterakte hinaus) zu sammeln und dem Angestellten zur Verfügung zu stellen.

Wie beantrage ich Einsicht in meine Personalakte?

Dass der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Einsicht ist seine Personalakte hat, ergibt sich aus der Regelung von § 83 BetrVG. Er muss hierzu bei seinem Arbeitgeber die Einsicht in seine Personalakte beantragen. Normalerweise ist hierfür die Personalabteilung zuständig.

Was kommt in die Personalakte Öffentlicher Dienst?

Zu den Personalakten gehören nämlich auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluss über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, dass sie unterblieben ist.

Welches Recht hat der Mitarbeiter bezüglich seiner Personalakte?

Was das Gesetz sagt. Bei Personalakten ist das Einsichtsrecht in § 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Demnach hat der Mitarbeiter eines Unternehmens das Recht, ohne Angabe von Gründen jederzeit seine Personalakte einzusehen.

Welche Recht hat der Arbeitnehmer bezüglich seiner Personalakte?

Der Mitarbeiter (Arbeitnehmer, Beamter) hat das Recht, die Personalakte einzusehen (§ 83 Abs. 1 BetrVG). Das Recht, in die Personalakten Einsicht zu nehmen, bezieht sich auf alle Unterlagen, die über die Person des Arbeitnehmers im Betrieb vorhanden sind und besteht jederzeit, insbesondere innerhalb der Arbeitszeit.

Was darf nicht in der Personalakte stehen?

Ohne ausdrückliche Einwilligung des Arbeitnehmers sollten sich weder Listen über seine Krankheitstage und Abwesenheit befinden noch psychologische Gutachten. Weitere Informationen, die nicht in die Personalakte gehören: Facebook oder weitere Social-Media Profile. Ärztliche Unterlagen.

Wer darf in die Personalakte einsehen?

Nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers darf er Einsicht nehmen. Das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen, hat der Arbeitnehmer nicht. Aus dem Unternehmen bzw. dem Betrieb sollten nur Mitarbeiter, die Personalentscheidungen zu fällen haben, Einblick in die Personalakte haben.

Wer darf Personaldossier einsehen?

Ja. Gemäss Datenschutzgesetz hat jede Person das Recht zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind. Das gilt explizit auch im Arbeitsverhältnis. Sollten Sie tatsächlich die Kündigung erhalten, könnten Sie auch dann noch Auskunft über die von Ihnen vorhandenen Daten verlangen.

Was kommt alles in die Personalakte?

Diese Dinge gehören z.B. in eine Personalakte:

  • Bewerbungsunterlagen.
  • Personalfragebogen und Ergebnis von Eignungstests.
  • Arbeitsvertrag mit möglichen späteren Änderungen.
  • Unterlagen über berufliche Qualifizierung.
  • Weiterbildungsmaßnahmen und Zertifikate dazu.
  • Krankheitsbescheinigungen.
  • Urlaubsanträge.

Wer hat das Recht zur Einsicht in die Personalakte?

Was ist erlaubt bei der Einsicht in die Personalakte?

Es ist jedoch erlaubt, während der Einsicht in die Personalakte Kopien von den gewünschten Unterlagen zu machen. Bei der Einsichtnahme in die Personalakte darf der Mitarbeiter normalerweise den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass unrichtige Angaben enthalten sind, die Letzterer dann entfernen muss.

Wie hat der Arbeitnehmer das Recht in die eigene Personalakte einzuziehen?

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, in die eigene Personalakte Einsicht zu erlangen. So ist es im Paragraf 83 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) festgesetzt: (1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen.

Welche Dokumente sind bei der Personalakte enthalten?

Darin sind alle Dokumente enthalten, die bei der Verwaltung eines Arbeitsverhältnisses anfallen, von der Bewerbung über das Mitarbeitergespräch bis hin zur Kündigung. Dabei ist der Arbeitgeber keinesfalls verpflichtet, den Mitarbeiter über jeden Eintrag in die Personalakte oder überhaupt über den Inhalt der Personalakte von sich aus aufzuklären.

Wie kann ich meine Personalakte einzusehen?

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, seine Personalakte einzusehen. Werden die Akten in Papierform geführt, ist dies meist aufwändig. Personalverantwortliche müssen bereit stehen, wenn der Mitarbeiter anklopft. Einfacher ist die Einsicht bei digitalen Personalunterlagen.

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